FAQ - UniQue Ressources Humaines

In dieser Rubrik sind Fragen aufgeführt, die uns häufig gestellt werden (FAQ).

Welche verschiedenen Arbeitsbewilligungen gibt es in der Schweiz ?

  • Bewilligungen des Bundes –Bewilligung für eine Erwerbstätigkeit von weniger als 90 Tagen : Angehörige der EU-25-/EFTA-Mitgliedstaaten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU-25/EFTA in die Schweiz entsandt werden, benötigen für einen Aufenthalt in der Schweiz keine Bewilligung. Der Arbeitgeber muss ein Meldeformular ausfüllen. Nach Ablauf der 90-tägigen Bewilligung des Bundes wird Ihnen abhängig von Ihrem Aufenthaltsort eine der folgenden Bewilligungen ausgestellt.

 

  • B-Bewilligung : Die B-Bewilligung wird Staatsangehörigen der Europäischen Union erteilt, die eine Arbeitsstelle gefunden haben und in der Schweiz Wohnsitz nehmen möchten. Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung: Arbeitsvertrag oder Einstellungserklärung (verbindliches Stellenangebot) mit einer Geltungsdauer von mindestens zwölf Monaten. Gültigkeitsdauer: 5 Jahre

 

  • L-Bewilligung : Die L-Bewilligung wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union erteilt, die sich für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr mit oder ohne Arbeitsvertrag in der Schweiz aufhalten möchten. Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung: Arbeitsvertrag oder Einstellungserklärung (verbindliches Stellenangebot). Die Aufenthaltsdauer muss mindestens vier Monate betragen. Gültigkeitsdauer: Im Arbeitsvertrag festgelegte Gültigkeitsdauer, die insgesamt höchstens zwölf Monate betragen darf. Die Bewilligung ist erneuerbar, ohne Einschränkung und ohne die Verpflichtung, das Land zu verlassen.

 

  •  C-Bewilligung : Die C-Bewilligung wird Staatsangehörigen der Europäischen Union erteilt, die über eine Arbeitsstelle verfügen und in der Schweiz wohnhaft sind. Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung: Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz während fünf Jahren. Gültigkeitsdauer: unbefristet.

 

  • G-Bewilligung : Die G-Bewilligung wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union erteilt, die in einem Land der Europäischen Union wohnhaft sind (in den meisten Fällen in Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien). Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung: Arbeitsvertrag oder Einstellungserklärung (verbindliches Stellenangebot). Grenzgängerinnen und Grenzgänger müssen mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückkehren (doch sie können auch täglich nach Hause fahren), und ihr Wohnort muss mindestens 1,5 Stunden vom Arbeitsort entfernt liegen. Gültigkeitsdauer: fünf Jahre. Bei Arbeitsverträgen mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr entspricht die Geltungsdauer der Bewilligung der Laufzeit des Arbeitsvertrags.

         Source : http://www.travailler-en-suisse.ch/html/permis-travail-suisse-plus.html

Wo muss ich als Grenzgänger meine Steuern bezahlen ?

Sie können Ihre Steuern in der Schweiz oder in Frankreich bezahlen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer G-, L- oder B-Bewilligung unterliegen in der Schweiz der Quellensteuer (d. h. dass die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden). Wenn Sie Ihre Steuern in Frankreich bezahlen möchten, müssen Sie uns immer am Jahresbeginn einen Nachweis über den steuerlichen Wohnsitz vorlegen, den Sie beim Steueramt Ihrer Wohngemeinde erhalten.